Rollläden im Mietrecht 13.02.2025

Rollläden im Mietrecht

Rollläden gehören in vielen Mietwohnungen zur Standardausstattung. Einerseits schützen sie vor neugierigen Blicken von Passanten und andererseits bieten sie einen sehr guten Schutz vor der Sonne. Darüber hinaus erhöhen solide Rollläden auch den Einbruchschutz in der Wohnung. Wer ist für die Wartung und Reparatur von Rollläden zuständig? Wer trägt die Kosten für den Wechsel des Rolladengurtes? In unserem Artikel befassen wir uns mit dem Thema Rollläden im Mietrecht – bei uns erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben.

Rollläden im Mietvertrag. Hat der Mieter Anspruch auf Rollläden?

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, eine Wohnung mit Rollläden auszustatten. Allerdings dann, wenn die Mietwohnung bei Vertragsbeginn Rollläden aufweist, müssen sie vom Vermieter instand gehalten und bei Schäden repariert werden (sofern diese Schäden nicht durch unsachgemäße Nutzung durch den Mieter verursacht wurden). 

Wichtig! Mieter können Rollläden auf eigene Kosten montieren lassen. Dafür benötigen sie aber die Zustimmung des Vermieters. In einer Mietwohnung, in der es keine Rollläden gibt, können auch Rollos aus Stoff angebracht werden. Viele Rollos lassen sich ohne Bohren montieren – daher eignen sie sich hervorragend für Mietwohnungen. 

Kleinreparaturen sind meist Sache des Mieters

Im Mietrecht steht, dass der Vermieter die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand bereitstellen und instand halten muss. Eine Ausnahme stellen aber Kleinreparaturen dar – nur dann, wenn es die sogenannte "Kleinreparaturklausel" im Mietvertrag gibt

Der Mieter trägt die Kosten für eine Reparatur eines Rollladens, wenn:

  • Schäden an einem Rollladen im Rahmen einer Kleinreparatur repariert werden können;
  • Es sich um einen vom Mieter selbst eingebauten Rollläden handelt – in diesem Falle sind alle Reparaturen Sache des Mieters. 

Was versteht man unter dem Begriff Kleinreparaturen? Dazu gehören Reparaturen an diesen Gegenständen, die vom Mieter im Alltag oft genutzt werden, z. B. Austausch eines defekten Lichtschalters oder Reparatur eines tropfenden Wasserhahns.

Wer muss gerissenen Rollladengurt bezahlen?

Der Rollladengurt wird vom Mieter oft genutzt. In der Praxis bedeutet das, dass der Austausch des Rollladengurtes zu Kleinreparaturen zählt. Wenn im Mietvertrag die „Kleinreparaturklausel“ steht, muss der Mieter die Kosten für die Reparaturen des Rollladengurtes tragen. 

Gibt es keine „Kleinreparaturklausel“ im Vertrag? Wenn ja, muss der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand bereitstellen (Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 535ff: Mietrecht). Ein gerissener Gurt gilt in der Regel als normaler Verschleiß. Sofern der Gurt nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurde, sollte er durch den Vermieter ausgetauscht werden. 

Was kostet Rollladengurt zu wechseln?

Die Kosten für den Austausch des Rollladengurtes sind von einigen wesentlichen Faktoren abhängig:

  • Materialkosten – ein neuer Rollladengurt kostet in der Regel 5–15 Euro, abhängig von der Qualität und seiner Länge. Wenn Sie den Austausch auf eigene Hand durchführen, beschränken sich Ihre Kosten für den Wechsel des Rollladengurtes auf diese Summe;
  • Arbeitskosten – wenn Sie einen Handwerker mit dem Austausch des Rollladengurtes beauftragen, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Handwerkerkosten können je nach Region und Anbieter zwischen 40 und 80 Euro pro Stunde betragen;
  • Zusatzkosten – dabei geht es um die Kosten für eventuelle Zusatzarbeiten (z. B. Wartung oder Reparatur anderer Rollladenteile).

Ist eine Mietminderung bei defekten Rollläden möglich?

Grundsätzlich ist eine Mietminderung bei defekten Rollläden unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach § 536 BGB kann die Miete gemindert werden, wenn es zu einem Sachmangel kommt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung negativ beeinflusst. 

Wenn ein Rollladen in der Mietwohnung nicht mehr richtig funktioniert, z. B. erhebliche Mängel beim Heben und Senken aufweist, kann der Mieter:

  • Den Vermieter zur Beseitigung des Mangels verklagen;
  • Einen Schadenersatz verlangen;
  • Die Miete mindern. 

Falls die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nur leicht beeinträchtigt wird, kann eine Mietminderung von ca. 5% verlangt werden. Bei einer schweren Beeinträchtigung ist eine Mietminderung von 20% oder mehr möglich. Seien Sie aber dabei vorsichtig, weil eine "zu hohe" Minderung dazu führen kann, dass der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigt. 

Wichtig! Eine Mietminderung, wenn ein defekter Rollladen die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt, muss man nicht verlangen oder beantragen. Der Mieter muss nur auf den Mangel hinweisen und die Mietminderung aufgrund des Mangels ankündigen. 

Fazit

Sie wissen bereits, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, wenn es um die Instandhaltung, Reparatur oder Modernisierung von Rollläden geht. Für die Funktionstüchtigkeit von Rollläden sind Vermieter verantwortlich. Mieter tragen die Kosten für die Kleinreparaturen, auch Reparaturen von Rollläden, nur dann, wenn es eine entsprechende Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt. 

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